Für Arbeitgeber

 

Qualifizierungschancengesetz für Arbeitgeber

 

Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung von sozialversicherungspflichten Beschäftigten.

Über das sogenannte Qualifizierungschancengesetz (QCG) gibt es bei Vorliegen der Voraussetzungen attraktive Fördermöglichkeiten für die Weiterbildung von Beschäftigten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne.

Eine Förderung von bis zu 100% der Weiterbildungskosten, sowie bis zu 75% Lohnkostenzuschuß wärend der Schulung sind mögllich.


Beschäftigtenqualifizierung ab 1. April 2024 im Überblick:

 


Quelle: arbeitsagentur.de

Mitarbeiterentwicklung - Das Schulungszentrum mit dem einzigartigen Angebot.

 

Individuelle Beratung

Staatlich geförderte Weiterbildungen

Zugang zu starken Netzwerken

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf - wir beraten sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.


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